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FAQ

Denken Sie darüber nach, ein Haus in Italien zu kaufen?

Das müssen Sie vor dem Kauf Ihrer Traumimmobilie wissen.
Viele Ausländer träumen vom Kauf eines Hauses in Italien, jedoch ist der Prozess sehr kompliziert! Die Vorstellung, ein Glas Rotwein in Ihrem neuen Haus zu trinken, ist verlockend, doch die Entscheidung, eine Immobilie in Italien zu kaufen, stellt eine Herausforderung dar und kann eine kostspielige

Angelegenheit werden, wenn Sie Fehler begehen. Niemand sollte diesen Kaufprozess ohne angemessene rechtliche Unterstützung angehen.
Nachstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, Ihren Kauf sicher und risikofrei zu gestalten.

Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen

Der erste Rat ist, sich eine klare Vorstellung darüber zu machen, in welcher Region Sie investieren möchten und wieviel Geld Sie dafür voraussichtlich zahlen müssen. Sie müssen zuerst nach Italien kommen, um einige der Immobilien zu besichtigen, die für Sie von Interesse sein könnten. Es ist nicht ratsam, ein Haus zu kaufen, ohne es zuvor persönlich zu besichtigen. Außerdem müssen Sie sich im Voraus eine Vorstellung über Vor-und Nachkosten eines Hauskaufs machen. Lesen Sie diesen Leitfaden weiter, um zu erfahren, um welche Ausgaben es sich handelt…

Ja. Das italienische Recht schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Außerdem sind die Immobilienpreise aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise im Vergleich zu den Preisen vor 10–15 Jahren erheblich gesunken. Es ist also genau der richtige Zeitpunkt, um zu investieren!

Die Grundregel lautet: Wenn Sie nicht wissen, was zu tun ist, tun Sie nichts, bevor Sie uns kontaktiert haben! Zunächst muss ein Rechtsanwalt eingestellt werden. Wenden Sie sich nicht an die Immobilienagenturen, unterzeichnen sie keine Dokumente und treffen sie keine Entscheidungen.
Wir können Ihnen dabei helfen, über die beste Vorgehensweise und den idealen Zeitrahmen zu entscheiden. Es eilt nicht!

Die Unterzeichnung von Dokumenten ohne fachliche Beratung ist nie eine gute Idee. Wir empfehlen Ihnen, uns unverzüglich zu kontaktieren, damit wir überprüfen können, was Sie unterzeichnet haben, und Sie über die nächsten Schritte beraten können. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern, indem Sie hier klicken.

Die Einstellung eines Rechtsanwalts ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen. Italiens Bürokratie ist sehr komplex. Selbst für Italiener wäre es sehr schwierig, die erforderlichen Unterlagen zu erhalten und die sogenannte Due-Diligence-Prüfung selbständig durchzuführen. Für einen Ausländer ist die rechtliche Beratung durch einen Sachverständigen äußerst wichtig! Bitte beachten Sie, dass es sich bei Immobilienmaklern oder -technikern nicht um Rechtssachverständige handelt. Sie verfügen über keinen rechtlichen Hintergrund, um Ihnen rechtliche Unterstützung zu gewähren.

Sie das italienische Recht im Detail kennen, ausgezeichnet Italienisch sprechen und an Geschäfte in Italien gewöhnt sind, ist die rechtliche Unterstützung für Sie nicht unerlässlich. In diesem Fall können Sie selbständig vorgehen und die Immobilie sicher erwerben, sobald alle notwendigen Kontrollen durchgeführt worden sind.

Wenn Sie kein Experte sind, könnte der „Do It Yourself“-Ansatz jedoch sehr teuer werden. Es existieren zahlreiche Risiken, denen Sie ausgesetzt sein könnten:
– Verlust des von Ihnen gezahlten Geldes
– Vor Gericht verklagt werden
– Herausfinden, dass:
o die Immobilie Mängel hat (manchmal nicht sanierbare) oder es Unstimmigkeiten mit dem Projekt gibt
o die Immobilie nicht bewohnbar ist
o die Immobilie von Banken oder Kreditgebern verlangt wird
o die Immobilie durch Hypotheken, Grunddienstbarkeit, Pfändungen oder Beschlagnahmungen belastet ist
o die Immobilie Mängel aufweist, die ihren Wert mindern oder zum völligen Wertverlust führen
o die Immobilie unverkäuflich ist
o der Verkäufer insolvent sein könnte oder es ein laufendes Konkursverfahren geben könnte
o die Immobilie versteigert wird
o die Gemeindevorschriften es Ihnen nicht erlauben, die von Ihnen gewünschten Renovierungsarbeiten durchzuführen
o es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, und schon kostspielige Renovierungsarbeiten beschlossen wurden, oder dass der Verkäufer die Hausnebenkosten nicht gezahlt hat
o der Verkäufer dieselbe Immobilie an mehrere Personen verkauft
o der Verkäufer nicht der tatsächliche Eigentümer ist oder dass es auch weitere Eigentümer gibt
o es Probleme mit dem Kataster gibt
o es ein Vorkaufsrecht zugunsten anderer Personen besteht
o die Immobilie ein Kulturgut ist
o es weitere mögliche Probleme gibt

Um diese Risiken zu vermeiden, ist es sehr wichtig, bei der Ausarbeitung des Kaufvorschlags mit größter Sorgfalt vorzugehen. Durch einen angemessenen Schutz können Risiken sowie kost- und zeitspielige Klagen gegen den Verkäufer vorenthalten werden.

Nein, es ist nicht obligatorisch, aber empfohlen. Die meisten Verkäufer in Italien wenden sich an Immobilienmakler, um für ihre Immobilien zu werben. Der Immobilienmakler ist ein Unternehmer, welcher beide Parteien vertritt. Dies bedeutet, dass er garantiert (oder zumindest garantieren sollte), dass es sich bei dem vom Verkäufer geforderten Preis um einen angemessenen Marktpreis handelt. Er spielt auch eine sehr wichtige Rolle bei der Beziehung mit Banken bezüglich der Vergabe eines Kredits. Die Provision schwankt zwischen 3 % und 5 % zzgl. Mehrwertsteuer.

Nein, das müssen Sie nicht, aber wir empfehlen es Ihnen. Architekten spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Due-Diligence-Prüfung. Sie prüfen, ob die Immobilie den örtlichen Bauvorschriften und Verordnungen entspricht und ob nicht genehmigte Arbeiten an der Immobilie durchgeführt wurden. Sie prüfen auch, ob die beim Grundbuchamt eingetragene Liegenschaftskarte mit der Immobilie übereinstimmt. Die Zusammenarbeit mit einem Architekten nach dem Kauf der Immobilie ist ebenfalls sehr hilfreich, da dieser die Renovierungs- und Umbauarbeiten, die Sie durchführen möchten, planen kann.

Der Notar hat eine besondere Rolle: Er vertritt nicht den Verkäufer oder den Käufer, sondern den Staat. Er kann Ihnen daher nicht in der Verhandlungsphase helfen, sondern sich nur mit der Ausarbeitung des Schlussaktes befassen. Er ist ein Beamter und hat die Aufgabe, Unterschriften zu authentifizieren, Steuern zu erheben und die Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Ja, die Parteien müssen über eine Steuer-Identifikationsnummer verfügen, bevor sie die Dokumente unterzeichnen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird von dem Finanzamt oder einem Konsulat erlassen. Wir werden Ihnen helfen!

  1. wenn Sie die Immobilie von einer Privatperson kaufen und in der Wohnung leben, müssen Sie die Eintragungsgebühr zahlen, die 2 % des Katasterwerts entspricht (NICHT des Kaufpreises). Wenn Sie jedoch nicht in dieser Immobilie Haus leben werden, beträgt die Eintragungsgebühr 9 % des Katasterwerts;

  2.  wenn Sie die Immobilie von einem Unternehmen erwerben und beabsichtigen, in ihr zu leben, müssen Sie eine Mehrwertsteuer in Höhe von 4 % des Kaufpreises der Immobilie zahlen. Wenn Sie dagegen nicht beabsichtigen, in dieser Immobilie zu leben, müssen Sie eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % des Kaufpreises der Immobilie zahlen.

    Wenn Sie einen Weinbetrieb, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Agriturismo im Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebs kaufen, könnten Sie bestimmte Steuervorteile beanspruchen.

Selbstverständlich, jedoch ist die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich, der für die Übersetzung und das Lesen des vom Notar verfassten Dokuments verantwortlich ist.

Wenn Sie nicht anwesend sein können, können Sie eine Vollmacht erteilen, mit der Ihr Rechtsanwalt oder eine andere Person Ihres Vertrauens Sie vertritt und den Vertrag in Ihrem Namen unterzeichnet.

Nein, das sogenannte „golden Visa“ gilt in Italien nicht. Der Erwerb kann Ihnen jedoch helfen, ein „Elective Residence Visa“ zu erhalten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um als nicht erwerbstätige Person in Italien zu leben.

Immobilieneigentümer in Italien sind verpflichtet, folgende Steuern zu zahlen:
a) Kommunalsteuer (“IMU”): sie erhalten keine Mitteilung vom Staat, aber Sie müssen jemanden für die Zahlung beauftragen (wir können dies für Sie tun). Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in der Immobilie haben, müssen Sie diese Steuer nicht zahlen;
b) Abfallsteuer (“TARI”): sie hängt von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ab, und muss von Bewohnern und Nicht-Bewohnern gezahlt werden.

Unser Team setzt sich aus Rechtsanwälten, Immobilienmaklern, Architekten und Immobilienverwaltern zusammen.

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